Krankenversicherung

Kein Einkommensausfall bei Krankheit oder Unfall

Das Krankentagegeld ist eine Verdienstausfallversicherung (nicht zu verwechseln mit dem Krankenhaus-Tagegeld). Damit Krankheit nicht auch Ihren Geldbeutel angreift, kommt sie für Einkommensverluste auf. Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie frei wählen, ab wann das Krankentagegeld einsetzt. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, wird es nach Ablauf von sechs Wochen gezahlt.

Für Selbstständige und Freiberufler

  • Flexible Wahl des Leistungsbeginns – schon ab einem frühen Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit.
  • Dynamische Anpassung des Krankentagegelds an die Einkommensentwicklung möglich.
  • Komplett steuerbefreit. Es muss noch nicht einmal bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
  • Wird auch für Sonn- und Feiertage ausgezahlt.
  • Individuelle Wahl des Krankentagegelds, entsprechend Ihrer beruflichen Situation und Ihres Bedarfs.

Für Arbeitnehmer

  • Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
  • Dynamische Anpassung des Krankentagegelds an die Einkommensentwicklung möglich. Komplett steuerbefreit. Es muss noch nicht einmal bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
  • Die Höhe des Tagegeldes ist in Stufen zu 5 Euro frei wählbar – bis zur Höhe Ihres persönlichen Nettoeinkommens, maximal 515 Euro/Tag beziehungsweise 15.450 Euro/Monat.

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire